Für eine steuerliche Absetzbarkeit ist es ab dem 01.01.2017 erforderlich, dass die Feuerwehr die Spende an das Finanzamt meldet; dies kann nur dann geschehen, wenn Sie bei der Spende (Online oder auf dem Erlagschein) ihr Geburtsdatum angeben.
DANKE im Namen der Einsatzmannschaft und der Bevölkerung von Tullnerbach