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Waldbrandverordnung 2022

Ab heute, 15.03.2022 tritt die Waldbrandverordnung für den Bezirk St. Pölten in Kraft.

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.

Hier finden Sie die Waldbrandverordnung in voller Form:

RIS – BVB_NI_PL_20220315_2 – Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden (bka.gv.at)

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