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Waldbrandverordnung 2021

Ab heute, 6. Juli 2021 tritt die Waldbrandverordnung für den Bezirk St. Pölten in Kraft:

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten.

Hier die Waldbrandverordnung in voller Form

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